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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der ABS Schweisstechnik GmbH

1. Geltungsbereich

a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind Bestandteil aller Angebote, Warenlieferungen und Leistungen sowie der gesamten gegenwärtigen und künftigen

Rechtsbeziehungen zwischen der ABS Schweisstechnik GmbH und unseren Kunden, soweit diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

b. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen unseres Kunden verpflichten die

ABS Schweisstechnik GmbH nur, wenn sie von der ABS Schweisstechnik GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich anerkannt werden.

2. Angebot

a. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die ABS Schweisstechnik GmbH hat diese schriftlich als verbindlich bezeichnet. Liegt kein Ladengeschäft vor, ist für den Umfang der

Lieferung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

b. Bei Ladengeschäften oder bei sofortiger Lieferung ohne Auftragsbestätigung wird diese durch Rechnung bzw. Lieferschein ersetzt.

c. Geringfügige Änderungen oder handelsübliche Abweichungen der Leistungen, die die beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigen, sind zulässig, soweit sie unsere Kunden unter Berücksichtigung der

wechselseitigen Interessen zumutbar sind.

d. Unser Kunde ist an seinen Auftrag für die Dauer von vier Wochen gebunden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

a. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten oder im Ladengeschäft ausgezeichneten bzw. unseren Kunden im Verkaufsgespräch mitgeteilten Preise.

b. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung, des Versandes und einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen

Frachtversicherung trägt unser Kunde. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

c. Für Vorleistungen ist die ABS Schweisstechnik GmbH berechtigt, Sicherheit in entsprechender Anwendung des § 648 a BGB zu verlangen.

d. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skontoabzug bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die ABS

Schweisstechnik GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, wobei die ABS Schweisstechnik GmbH berechtigt ist, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.

e. Unser Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

f. Tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende, erhebliche Vermögensverschlechterung unseres Kunden ein, oder werden der ABS Schweisstechnik GmbH solche Umstände bekannt, so kann die ABS

Schweisstechnik GmbH alle nicht einredebehafteten Forderungen gegen unseren Kunden sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen unseres Kunden, auch soweit sie auf anderen Verträgen

beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, Zug-um-Zug Leistung oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen.

4. Lieferfristen und Lieferhindernisse

a. Die von der ABS Schweisstechnik GmbH genannten Lieferdaten sind Richtdaten. Diese sind annähernd und unverbindlich. Fixgeschäfte bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

b. Sollte die ABS Schweisstechnik GmbH aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von der ABS Schweisstechnik GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein,

wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Die ABS Schweisstechnik GmbH wird dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate,

können beide Vertragsparteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, unser Kunde allerdings nur nach angemessener Nachfristsetzung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen

unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und setzen die Einhaltung kundenseitiger Vertragspflichten voraus.

c. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, ist die ABS Schweisstechnik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die ABS Schweisstechnik GmbH wird in diesem Falle unseren Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. Die ABS Schweisstechnik GmbH ist jederzeit zur Vornahme von Teillieferungen in

zumutbaren Umfang berechtigt.

5. Versendung, Gefahrtragung

a. Leistungs- und Erfüllungsort für die ABS Schweisstechnik GmbH Vertragspflichten ist die Betriebsstätte der ABS Schweisstechnik GmbH. Versendung der Ware erfolgt ausschließlich auf Verlangen unseres

Kunden. Versandweg und -mittel ist der ABS Schweisstechnik GmbH Wahl überlassen.

b. Die Leistungsverschlechterungs- und Vergütungsgefahr geht zu dem Zeitpunkt auf unseren Kunden über, zu dem wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der zur Ausführung der Versendung be

stimmten Person übergeben, spätestens nach dem Verlassen unseres Lagers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand

bereitschaft an auf unseren Kunden über.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

a. Unser Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe auf Mängel und Fehlmengen usw. zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist

dieser unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Eine später als acht Tage nach Empfang der Ware erfolgte Beanstandung gilt nicht mehr als unverzüglich.

b. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels erfolgen. Mängel sind unter Angabe der Lieferschein-/Rechnungsnummer zu konkretisieren.

7. Sachmängelhaftung

a. Die ABS Schweisstechnik GmbH ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird der ABS Schweisstechnik GmbH eine Frist von 20 Tagen einge

räumt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie der ABS Schweisstechnik GmbH unzumutbar, hat unser Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Vertragspreises. Beanstandete

Liefergegenstände sind frachtfrei an die ABS Schweisstechnik GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die ABS Schweisstechnik GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges.

b. Für die natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung etc. entstanden sind, wird keine Haftung übernommen,

ebenso wenig für den Fall, dass unser Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nachbessert.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Die ABS Schweisstechnik GmbH behaltet sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit unserem Kunden vor.

Unser Kunde ist verpflichtet, die der ABS Schweisstechnik GmbH gehörende Ware pfleglich zu behandeln.

b. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag als Hersteller, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für die ABS Schweisstechnik GmbH erwachsen. Verbindet oder verarbeitet unser

Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie um, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes (Rechnungswert) der Vorbehaltsware zu den anderen

verbundenen oder verarbeiteten Gegenständen. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden oder eines Dritten als Hauptsache

anzusehen ist, so besteht bereits jetzt Einigkeit, dass unser Kunde der ABS Schweisstechnik GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der zu übertragende Miteigentumsanteil bestimmt sich im Verhältnis

des Wertes (Rechnungswert) der verbundenen Vorbehaltsware zu dem Wert der Hauptsache.

c. Unser Kunde darf die im Eigentum der ABS Schweisstechnik GmbH stehende Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und

Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden

Forderungen (einschließlich Umsatzsteuer), tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber an die ABS Schweisstechnik GmbH ab. Die ABS Schweisstechnik GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt

zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Übersteigt der Wert der ABS Schweisstechnik GmbH zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller

gesicherten Ansprüche um mehr als 20%, so gibt die ABS Schweisstechnik GmbH auf Verlangen unseres Kunden die überschüssigen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere bei Zahlungsverzug – kann die ABS Schweisstechnik GmbH vom Vertrag zurück treten und ist – auch im Falle der Geltendmachung des

Schadenersatzes der Leistung – dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme

und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis der ABS Schweisstechnik GmbH oder

des Vertragspartners möglich ist. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen, gleich von wem, beantragt wurde.

e. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf das Eigentum der ABS Schweisstechnik GmbH hinweisen und die ABS Schweisstechnik GmbH unverzüglich benachrichtigen.

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen

a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der ABS Schweisstechnik GmbH ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um der ABS Schweisstechnik GmbH zurechenbare Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung durch die

ABS Schweisstechnik GmbH unser Kunde aufgrund der Natur des Rechtsgeschäfts zwingend vertrauen darf. Für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für entgangenen

Gewinn, sowie für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

b. Für Verzögerungsschäden haftet die ABS Schweisstechnik GmbH bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des vereinbarten

Kaufpreises.

c. Soweit die Haftung der ABS Schweisstechnik GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

d. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach Maßgabe sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände bleiben unberührt.

10. Verjährung

Ansprüche unseres Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängel verjähren in zwölf Monaten nach Lieferung. Für Schadensersatzansprüche wegen Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit,

für Ansprüche aus Herstellerregress gemäß §§ 478, 479 BGB und wegen arglistigen oder vorsätzlichen Verhaltens gelten die jeweiligen gesetzlichen Fristen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

a. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ABS Schweisstechnik GmbH und unseren Kunden gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die deutsche Sprache ist

Verhandlungs- und Vertragssprache.

b. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist unser Geschäftssitz.

c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Vertragsteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen der AGB, noch die

Wirksamkeit des Vertrages.

d. Wir speichern Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenspeicherung.

Stand 09/2017

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